Änderungen zur Alarmstufe
Ab sofort gilt für den Trainingsbetrieb in allen Lahrer Turn- und Sporthallen die 2G-Regel:
- Geimpfte und Genese haben nach wie vor uneingeschränkter Zugang
- Nicht immunisierte Personen haben keinen Zutritt mehr.
- die Umkleidekabinen und Duschen dürfen weiterhin benutzt werden
Grundsätzlich gilt weiterhin: Kinder und Schüler/innen sind von den Zutrittsregelungen und der PCR-Testpflicht ausgenommen bzw. über die regelmäßigen Testungen an Schulen abgedeckt.
In folgenden Ausnahmefällen reicht ein Schnelltest (anstatt eines PCR-Tests):
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (auch Schwangere/Stillende)
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass auf dem Weg in die Sport- und Turnhallen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb des Gebäudes vorgeschrieben ist.
Bitte haltet Euch daran, auch speziell an das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, zu unserem eigenen Schutz.